AGB

___

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

1.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

1.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten

2. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE

2.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

2.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommen kann. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.2 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4. NUTZUNGSRECHTE

4.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.

4.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 4.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

4.3 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch bewusst oder unbewusst/unbemerkt geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so trägt der Auftraggeber die komplette rechtliche Verantwortung und alle daraus erwachsenden Kosten, die aus Forderungen der GEMA oder anderer Dritter entstehen. Ebenso obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter. Der Auftragnehmer/Infinition Werbeagentur ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, inwieweit der Inhaber bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlung an den Auftragnehmer geltbar.

5. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

5.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

5.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

5.3 Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.
5.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche jeder Art gegenüber Kaufleuten sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt.

6. Verschwiegenheitsverpflichtung

6.1 Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

Stand 04/2022

https://storyset.com/

https://freepik.com/

https://www.flaticon.com/